Schritt 4:
Dokumentiere den Schaden
Bei einem kleinen Schaden, bei dem dein oder ein anderes Fahrzeug vielleicht Beulen, Kratzer oder Dellen bekommen hat, kannst du den Unfall selber protokollieren. Dabei ist es egal, ob du den Unfall verschuldet hast oder jemand anderes. Kannst du dich mit den Beteiligten darauf einigen, ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht nötig. Allerdings musst du jetzt aktiv einige Fakten sammeln. Du brauchst von allen Beteiligten die folgenden Informationen, die du anhand der Ausweise überprüfen solltest:
- Name
- Anschrift
- Fahrzeugkennzeichen
- Versicherung und Versicherungsnummer
Es kann auch hilfreich sein, den europäischen Unfallbericht ausgedruckt im Handschuhfach liegen zu haben und von allen Beteiligten ausfüllen zu lassen. Das wird deine Versicherung freuen, weil du damit alle wichtigen Daten vorlegen kannst. Du bekommst ihn hier kostenlos:
ADAC UNFALLBERICHT
Schritt 5:
Dokumentiere den Schaden
Bei einem kleinen Blechschaden kannst du erst einmal nach Hause fahren und von dort aus die Schadensregulierung klären. Falls dein Fahrzeug abgeschleppt werden muss, kannst du eine Werkstatt in der Nähe aussuchen. Rufe du am besten deine Versicherung an und frage, ob du an eine bestimmte Werkstatt gebunden bist.
Schritt 6:
Informiere deine Versicherung
Nimm auf jeden Fall so schnell wie möglich Kontakt zu deiner Versicherung auf und melde den Schaden. Das kannst du entweder online mit einem Formular erledigen oder ganz persönlich am Telefon. Alle Fragen kannst du mit deinem Sachbearbeiter klären. Wenn du nicht genau weißt, welche Versicherung du hast und was du tun musst, bekommst du hier Auskunft. Je nach Art deines Versicherungsvertrages werden fremde und eigene Schäden übernommen.
Schritt 7:
Kläre, ob dir ein Mietwagen zusteht
Wenn dein Fahrzeug so beschädigt ist, dass du nicht weiterfahren kannst, steht dir unter Umständen ein Mietwagen zu. Dies ist der Fall, wenn die Schuld zu 100 % beim Unfallgegner liegt. Er muss dann die Erstellung des Gutachtens bezahlen, die Reparatur, das Ersatzfahrzeug oder den Mietwagen und ein eventuell anfallendes Anwaltshonorar.
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