Privatfahrt oder dienstlich unterwegs?
Für eine Erstattung deiner Kosten über die Steuer solltest du bei der Erklärung sauber zwischen Privatfahrten und Firmen- oder Dienstfahrten trennen. Deine privaten Strecken kannst du nicht absetzen, nur die beruflich zurückgelegten Kilometer. Sammele dafür vorsorglich am besten alle deine Tankbelege und auch die Rechnungen für anfallende Reparaturen. Achtung: Falls dein Arbeitgeber dir deine Kosten erstattet, darfst du sie nicht auch noch in deiner Steuererklärung angeben.
Steuernachweis: Pauschal oder mit Fahrtenbuch?
Wie weist du deine anfallenden Kosten am besten nach? Dazu hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten vorgesehen.
- Die Pauschalabrechnung in deiner Steuererklärung (Pauschalmethode)
- Die Fahrtenbuchabrechnung in deiner Steuererklärung (Fahrtenbuchmethode)
Ganz klar, etwas weniger Aufwand hast du mit der Pauschalmethode, wie der Name schon sagt. Doch das solltest du dir überlegen, denn in vielen Fällen ist die Fahrtenbuchmethode lukrativer für dich. Du sparst einfach mehr Geld.
1. So funktioniert die Pauschalmethode
Ganz gleichgültig welches Fahrzeug du fährst, für die Steuererklärung musst du lediglich die Anzahl der Kilometer von deiner Wohnung bis zur Arbeit angeben. Ob es sich dabei um einen festen Standort oder um wechselnde Einsatzgebiete handelt, ist egal.
Die Fahrtkostenpauschale beträgt
0,30 € pro Kilometer. Die Anzahl deiner gefahrenen Kilometer wird also mit 0,30 € multipliziert. Der Gesamtbetrag wird als Steuern mindernde Betriebsausgabe betrachtet.
2. So funktioniert die Fahrtenbuchmethode
Wenn du ein hochwertiges Fahrzeug fährst, deckt die Kilometerpauschale womöglich deine Kosten nicht ab. Aus diesem Grund darfst du dem in deiner Steuererklärung die genauen Kosten pro Kilometer nachweisen, die dann anteilig berücksichtigt werden. Damit das Finanzamt deine Kosten nachvollziehen kann, musst du sie lückenlos nachweisen. Aus diesem Grund ist ein Fahrtenbuch unverzichtbar, wenn du die Fahrtenbuchmethode wählst. Außerdem solltest du sämtliche Kosten erfassen, die dein Fahrzeug betreffen. Das können eine ganze Reihe von Punkten sein, zum Beispiel:
- Abschreibung oder monatliche Leasingraten
- Kosten wie Benzin, Öl, Wagenwäsche
- notwendige Inspektionen und Reparaturen
- ADAC-Beitrag
- Kfz-Steuer
- Kfz-Versicherung
- Unfallkosten, die du beglichen hast
- nachträgliche Einbauten, die bei Kosten über 410 € plus Umsatzsteuer über die Restnutzungsdauer des Fahrzeugs abgeschrieben werden müssen
Beispiel: BMW 530i (im Wert von 55000 €), 25000 km / Jahr, davon 10500 km dienstlich
10500 km / Jahr
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Pauschal-methode
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Fahrtenbuch-methode
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x 0,30 €
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Abschreibung
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9167,-€
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Betriebskosten
0,45 € x 25000 (alle km)
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+ 11250,-€
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= 20417,- €
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Anteilige Kosten für die dienstl. km
20417,- € : 25000 km = 0,82 € / 10500 km x 0,82 € = 8610,- €
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Steuerersparnis mit der Fahrtenbuch-methode
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3150,- €
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8610,- €
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Ergebnis: Mit der Pauschalmethode würde in diesem Fall eine Differenz von 5460,- € zu Ungunsten des Fahrers entstehen. Um die bessere Fahrtenbuchmethode anzuwenden, benötigst du ein Fahrtenbuch und solltest alle deine Ausgaben sorgfältig dokumentieren.
Achtung! Ein Arbeitgeber kann bei beiden Möglichkeiten die Kilometerkosten als Betriebsausgabe Steuern mindernd geltend machen. Das solltest du unbedingt klären.
Diese Informationen muss dein Fahrtenbuch enthalten, um anerkannt zu werden
- Datum der Fahrt
- zurückgelegte Kilometer
- Fahrtziel
- Grund der Fahrt mit deinem Privatwagen
Steuer-Tipp: Stell diese Angaben monatlich zusammen und gebe sie in deine Firmen-Buchführung ein. Das Kilometergeld kannst du dir auf dein Privatkonto überweisen lassen.